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REFERENTEN : GUILLOT
Referenten · Kommunikation · Speakers Bureau
 Carlo  Thränhardt Felix  Thönnessen Udo van KampenDr. Ilona  BürgelDr. Dr. h.c. Bertrand  Piccard Sascha  Lobo Ludger  Schrimpf Axel  LiebetrauProf. Dr. Markus  GabrielProf. Dr. Jack Lord Nasher-AwakemianProf. Dr. Klemens  Skibicki Frank  LehmannProf. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann  Simon Joachim  Llambi Christine  Novakovic Jörg  Löhr

Referenten von A-Z

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Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Referenten : Guillot berät, recherchiert und engagiert im Auftrag des Kunden Referenten für Veranstaltungen. Für die Verpflichtung eines Redners wird eine Auftragsbestätigung ausgestellt, die sowohl von
Referenten : Guillot als auch vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Eine Bestätigung ist für beide Seiten verbindlich, sobald die Unterschriften vom Kunden/Auftraggeber und des Referenten-Büros vorliegen. Sollte eine Buchung zurückgenommen werden ohne Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter oder eines für ihn organisierenden Unternehmens und existiert eine schriftliche bzw. mündliche Zusage der Buchung, so fällt ein Bearbeitungshonorar von Euro 300 plus gesetzliche Mehrwertsteuer an.

Absage durch den Kunden

Bei Absage der Veranstaltung von Seiten des Kunden bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig.
Erfolgt die Absage innerhalb dieser 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so ist der volle Honorarbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Diese Regelung trifft nicht für US-Redner zu. Hier gelten die Bestimmungen der ausländischen Vertragspartner.

Absage durch den Referenten

Eine Absage seitens des Referenten ist nur aus krankheitsbedingten Gründen oder aus höherer Gewalt möglich. In diesem Fall verpflichtet sich das Referenten-Büro, die Einwilligung des Kunden/Auftragsgebers vorausgesetzt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Für diesen wird das für ihn übliche Honorar in Rechnung gestellt. Der Veranstalter wird vor Abschluss der Buchung über das Honorar des Ersatzreferenten informiert. Beide Seiten, Veranstalter und Referenten : Guillot, übernehmen jene Kosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Eine gegenseitige Verrechnung oder Aufrechnung ist nicht möglich.

Anreise und Unterkunft des Referenten

Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Referent einen Vortrag wahrnehmen kann. Also: erfolgt die Anfahrt nicht vom Wohnort aus, die Rückfahrt nicht zum Wohnort, so ist dies mit dem Veranstalter abzustimmen. Ist der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass der Referent am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann, oder besteht der Veranstalter auf einer Anreise am Vorabend, so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten und die Kosten für ein Frühstück. Weitere Auslagen hat der Referent selbst zu tragen. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW, so werden pro km bis zu
Euro 1,00 berechnet. Ist ein Veranstaltungsort mit dem Flugzeug oder der Bahn schlecht zu erreichen, so organisiert der Veranstalter eine PKW-Abholung oder übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst.

Die Referenten reisen in der Regel mit der Bahn bzw. mit dem Flugzeug an. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten weiterberechnet, vorausgesetzt, es sind keine Sondervereinbarungen getroffen worden. Bei Zugfahrten buchen wir für die Referenten die 1. Klasse, bei Flügen in der Regel die Business-Klasse. Abweichungen werden mit dem Kunden / Auftraggeber abgesprochen. Vergünstigungen z.B. bei Benützung der BahnCard oder ein Nachlass bei bestimmten Hotelunternehmungen, geben wir an unsere Kunden weiter. Sollte auf Wunsch des Kunden eine Referentenbetreuung für die Veranstaltung nötig sein, so übernimmt der Veranstalter/Kunde die Reisekosten für diese Begleitperson. Einige Referenten reisen grundsätzlich in Begleitung. Referenten : Guillot hat den Veranstalter darauf hinzuweisen und wird die Reisekosten dafür dem Veranstalter in Rechnung stellen. Ist nichts vereinbart, so gelten die Reisekosten für eine Person.

Verpflichtung von Referenten, die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind:

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Veränderung der aktuellen politischen Lage für aktive Politiker oder MdB die Anwesenheit in kurzfristig anberaumten Sitzungen oder Gremien erfordert. Die Referenten sind als Volksvertreter in erster Linie ihrem MdB-Mandat verpflichtet. Eine eventuelle kurzfristige Absage oder verkürzte Anwesenheit gilt in diesem Fall als „höhere Gewalt.“ Ausfallkosten o.ä. können deshalb nicht gefordert werden. Sollten Sie unsicher in Ihrer Entscheidung sein, so beraten wir Sie gerne.

Verpflichtung von Referenten, die Angestellte eines Unternehmens sind oder in einem angestelltenähnlichem Verhältnis von einem Unternehmen abhängig sind:

Unternehmenswichtige Entscheidungen und Arbeitsprozesse, die die Anwesenheit des Referenten am Arbeitsplatz erfordern und nicht vorhersehbar waren, berechtigen den Referenten zur kurzfristigen Absage an einer bereits bestätigten Veranstaltung.

Vortragsmanuskript und technische Aufzeichnung

Ein Rechtsanspruch auf ein Vortragsmanuskript bzw. eine Vortragseinführung besteht nicht.
Individuelle Absprachen sind möglich. Die technische Aufzeichnung eines Vortrags durch den Veranstalter bedarf der Zustimmung des Referenten.

Rechnungsstellung und Fälligkeit

Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Vortrag; der Betrag ist fällig nach Rechnungserhalt.
Bei einem Honorar über Euro 8.000 plus gesetzliche Mehrwertsteuer berechnen wir eine Anzahlung von 50% des Betrages. Dies gilt sowohl für einen einzelnen Vortrag, als auch für die Honorarsumme bei mehreren Vorträgen. Die Anzahlung wird gesondert in Rechnung gestellt; der Betrag ist 10 Tage vor Vortragsbeginn fällig. Bei der Endabrechnung wird der Anzahlungsbetrag plus die darauf gezahlte Mehrwertsteuer in Abzug gebracht.

Künstlersozialkasse

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Abgaben an die Künstlersozialversicherung entsprechend den geltenden Bestimmungen selbstständig abzuführen.

Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung des Vortrags ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Redner nicht gestattet. Dies gilt entsprechend für Übertragungen in Hörfunk, Fernsehen und Film.

Gestaltungsfreiheit

Der Redner unterliegt keiner Weisung durch den Veranstalter bezüglich der Vortragsinhalte und der geäußerten Meinungen.


Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Trier.
01. Januar 2009

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Referenten-Kommunikation-Speakers Bureau
Edinger Berg 1, D-54310 Ralingen-Edingen
Telefon: +49 (0) 6585 . 9929 -651
Telefax: +49 (0) 6585 . 9929 -655
E-Mail: kontakt@referenten.de

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